Zumindest in der Schweiz hat der Inhaber des Namens GMAIL einen ersten Prozess gegen Google am Zürcher Handelsgericht verloren. Die Richter hatten “[...] ersthafte Zweifel an der Gebrauchsabsicht des Beklagten im Zeitpunkt der Markenhinterlegung…“. Giersch hatte schon etwa 4 Jahre vor dem Start von Google Mail die Marke gesichert. Dieses war für das Handelsgericht scheinbar nicht ausreichend genug und so wurde die Namensregistrierung in der Schweiz für ungültig erklärt.
Der Dienst G-Mail ist in Deutschland vor längerer Zeit gestartet und ähnelt einem Unified Messaging Dienst. Postbriefe an die spezielle G-Mail Adresse werden digitialisiert und stehen dann im persönlichen Kundenbereich zur Verfügung. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass neben einem großen Arbeitsaufwand auch eine Menge Kapital notwendig ist um die Daten wirklich sicher wegzuschliessen (Tresorbereiche, etc.). Die strengen deutschen Datenschutzrichtlinien (und die dadurch verbundenen Kosten) machten es mir Anfang 2000 jedenfalls nicht möglich einen ähnlichen Briefpostdienst zu starten.
Angeblich hatte Google Giersch vor längerer Zeit 250.000 US-Dollar geboten. Giersch erklärte daraufhin, dass “weder er noch seine Marke käuflich wäre“, so einschlägige Magazine. Auf die Zahlung von Google scheint der Postunternehmer und Noch-Ehemann der US-Schauspielerin Kelly Rutherford also nicht angewiesen zu sein.
Hoffen wir für Herrn Giersch, dass sich die Streitigkeiten bald legen und Google vielleicht gänzlich auf Google Mail umsteigen wird.
[Via: Google Watch Blog]

